Rechtsanwälte
treffen auf Seiten ihrer Mandanten immer häufiger auf Ansprechpartner, die den Einkauf
von Dienstleistungen -und damit auch von juristischer Beratungsleistung- als gewöhnlichen
Beschaffungsvorgang betrachten, der unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
optimiert wird.
Für Werbeagenturen ist dieses
Problem seit vielen Jahren Alltag. Wir haben Agenturen gefragt, wie sie sich vor
unnötiger Arbeit und aussichtslosen Präsentationsterminen schützen. Die von uns
befragten Agentur-Geschäftsführer nennen immer wieder drei wichtige Maßnahmen:
- Kundenselektion
- Kommunikation im Vorfeld
- Aufwandsvermeidung
Bei der Kundenselektion steht
die Frage im Mittelpunkt, ob der Kunde zur Strategie und Spezialisierung des eigenen
Unternehmens paßt. Wenn sich die erste Begeisterung über die Einladung zum sog.
Pitch gelegt hat, stellt man häufig fest, dass die geforderten Leistungen
unter Umständen einen nicht unerheblichen Kompetenzaufbau erfordern. Wenn dann noch
hinzukommt, daß eine künftige Ausweitung der Geschäftsverbindung nicht wahrscheinlich
erscheint, könnte eine eingehendere Prüfung sinnvoll sein.
Die Kommunikation im Vorfeld
soll sicherstellen, dass eine reelle Chance besteht, den Auftrag auch zu erlangen. Nichts
ist ärgerlicher, als hinterher festzustellen, daß der Auftrag von Anfang an vergeben war
und das eigene Angebot nur Füllmasse war bzw. Alibi-Funktion hatte.
Mit Aufwandsvermeidung ist die
Erarbeitung von Modulen gemeint, die bei Präsentationen immer wieder zum Einsatz kommen.
Große Agenturen unterhalten ganze Bibliotheken solcher Module und sind nicht zuletzt
dadurch in der Lage, auch dann an einem Pitch teilzunehmen, wenn sie erst im letzten
Moment dazu eingeladen werden. |