Zur Erinnerung:
Wollte ein ausländischer Investor früher eine eigene Vertriebsplattform in China
errichten, so konnte er dies bis vor kurzem nur in einer der dazu vorgesehenen
Freihandelszonen tun. Damit einher gingen eine Reihe von Nachteilen, sei es die Lage der
Freihandelszonen, seien es die dort höheren Preise für Land und Gebäude, oder die
Tatsache, dass ein Vertrieb mit inländischen Waren de lege lata nicht erlaubt
war. Sodann, 3 Jahre nach Chinas Beitritt zur WTO, wurde das chinesische Handels- und
Vertriebsrecht zur Umsetzung verschiedener Beitrittsverpflichtungen Gegenstand weit
reichender Reformmaßnahmen. Durch die zum 1. Juni 2004 in Kraft getretenen
Administrative Measures on Foreign Investment in the Commercial Sector
(Commercial FIE Measures) wurde es ausländischen Unternehmen erstmals
erlaubt, sich umfangreich in den Bereichen Handel und Vertrieb auf dem inländischen Markt
Chinas zu engagieren. Seit Dezember 2004 auch in der Form der sog. Wholly
Foreign-owned Enterprise, einer 100% Tochter also. Diesen sog. Foreign
Invested Commercial Enterprises (FICE) ist es erlaubt, mit Groß- und
Einzelhandel, Franchising und Kommissionstätigkeit umfassende Handelstätigkeiten
vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministry of Commerce bzw. projektabhängig von
dessen Unterbehörden auf Provinzebene - als ihren Geschäftsgegenstand zu registrieren.