Autor: Martin Heß
Checkliste
Verhandlungstaktik
Verhandeln ist Gefühlssache.
Was den exzellenten Verhandler vom Amateur unterscheidet, ist sein Gespür für die
Situation. Man weiß eben nicht, ob es in einer bestimmten Lage z.B. Erfolg versprechender
wäre, mehr Druck aufzubauen oder aber sich konziliant zu zeigen, sondern spürt es
allenfalls. Man kann es gar nicht wissen, denn das Verhalten der anderen Seite ist
abhängig vom eigenen - aber dieses eben auch wieder umgekehrt von dem Verhalten der
Anderen. In einem solchen System herrscht Rückbezüglichkeit. In logisch-mathematischer
Betrachtungsweise verhält es sich damit nicht-linear und sein Verhalten kann prinzipiell
nicht vorhergesagt werden. Es ist unberechenbar. Genauer gesagt: chaotisch.
Zudem ist der Kontext meist
komplex. Da zu viele Parameter an der Entscheidungsfindung beteiligt sind und diese
miteinander wechselwirken, ist sie mit reiner Logik nicht zu durch-dringen. So ließ etwa
im Rahmen einer wissenschaftlichen Verhandlungssimulation der amerikanische
Rechtsprofessor G. Williams 40 praktizierende Anwälte in einem Schadensersatz-prozess
nach dem Recht des Staates Iowa gegeneinander verhandeln. Die 20 Verhandlungsergebnisse
lagen zwischen 15.000 und 95.000 $ mit erheblicher Streuung um den Mittelwert. Bei Gericht
und auf hoher See... Wesensmerkmal jeder Verhandlung ist die relative Unvor-hersehbarkeit
in Verlauf und Ergebnis.
Der typische Jurist
ist deshalb als Verhandler ungeeignet. Er muss es lernen, wie Radfah-ren. Ausgebildet
wurde er als Kämpfer, nicht als Diplomat. Er hat gelernt, wirksam zu strei-ten, ist
konfliktfähig und konfliktwillig. Sein Ideal ist der in der Arena siegreiche Held. Der
erfolgreiche Jurist setzt sich durch, indem er nachweist, dass er Recht hat. Oder er
überzeugt durch schlagende Argumente, so dass er Recht bekommt. Und so verhält er sich
gelegentlich auch dem Auftraggeber gegenüber. Ein exzellenter Unterhändler dagegen sieht
sich von An-fang an in einem doppelten Verhandlungsprozess: Zur Gegenpartei und zum
Auftraggeber.
Hier die typischen
Verhandlungsfehler der Juristen:
1. Eine
Verhandlungssituation wird nicht als solche wahrgenommen
Das suboptimale
Auftreten des Bundeskanzlers in der Wahlnacht am 18. September, offen-bart eine typische
Schwäche des Juristen in Verhandlungen: Verhandlungsbereitschaft ist die Bereitschaft,
Konzessionen zu machen. Wer sich an den Verhandlungstisch setzt signalisiert, dass er
bereit ist, der oder den anderen Parteien entgegen zu kommen. Wie auch immer. Das Gefühl,
im Recht zu sein aber, den Sieg zu verdienen, führt zu einer Verzerrung der Wahr-nehmung
und unangemessen kämpferischem Auftreten.
Oder war es doch ein
Schrödersches Kamikaze-Kalkül für seine Partei? Besonders wirksam, da sein Verhalten
menschlich so authentisch erscheint? Dann hätte er sehr wohl am Wahl-ergebnis
abgelesen, dass eine erneute Kanzlerschaft nicht durchsetzbar war und gerade des-halb
seinen Abgang mit einem Gesichtsverlust psychologisch teuer gemacht. Ob
Absicht oder nicht: Ein zusätzliches Ministeramt wird sein Auftritt die Union nach
Ansicht politischer Beobachter wohl auf alle Fälle kosten...
Faustregel:
Muss-Ziele werden in der Vorbereitung zwar formuliert, aber dem Gegner nicht kommuniziert:
Man enge den eigenen Spielraum nie ohne Not ein!
2. Es
verhandelt der Falsche
Was Verhandlungen im
ökonomischen oder juristischen Kontext von Verhandlungen im All-tag unterscheidet ist,
dass sie nicht in eigener Sache, sondern für Auftraggeber geführt wer-den. Der Jurist
tritt als Unterhändler auf. Wenn in derartigen Verhandlungen aber der Auf-traggeber mit
am Tisch sitzt, begibt man sich nicht nur eines wesentlichen taktischen Vorteils, nämlich
der Möglichkeit, in Gesichts wahrender Art und Weise unter Verweis auf die Ableh-nung
durch den Auftraggeber eine einmal bezogene Position wieder räumen zu können, son-dern
riskiert zudem, dass dieser emotionalisiert die Verhandlungsführung übernimmt.
Faustregel:
Auftraggeber oder Vorgesetzte sollten nicht (sofort) mit an den Verhandlungstisch. Für
Rücksprachen wird die Verhandlung unterbrochen. Besteht der Auftraggeber aber auf seine
Teilnahme, muss dennoch der Jurist die Verhandlung führen und nicht etwa nur bei
bestimmten Punkten hinzugezogen werden (Kohai-Senhai-Prinzip).
3. Die
Vorbereitung ist unzureichend
Wer in der Vorbereitung
scheitert, bereitet sein Scheitern vor. Da erfahrene Verhandler um die Unvorhersehbarkeit
eines Verhandlungsverlaufs wissen, ziehen sie oft den falschen Schluss daraus und bereiten
sich zu wenig vor. Mindestens folgende Punkte müssen aber fi-xiert werden:
- Interessen
- Strategie
- Ziele
- Fall-back-Position
- Mögliche Zugeständnisse
- Taktisches Vorgehen
Faustregel: Man
formuliert die eigenen und die vermuteten gegnerischen Positionen und spielt verschiedene
Szenarien gedanklich durch: Was tun wir, wenn die Andern ...?
4. Es wird
zu wenig gefragt
Menschen konstruieren ihre
eigenen Wirklichkeiten und das Missverständnis, man verstehe einander, nur weil man die
gleichen Worte verwendet, ist weit verbreitet. Juristische Definiti-onen sind aber
keineswegs immer fassbar. Und Motive keineswegs immer selbstverständlich. Sowohl die
inhaltliche als auch die psychologische Ebene einer Verhandlung profitieren von
Fragetechniken. Insbesondere, wenn man im Anschluss an die Antwort das Gehörte mit
eigenen Worten zusammenfasst und auf den Punkt bringt. Aber es wird vom Juristen in aller
Regel auch viel zu wenig paraphrasiert.
Faustregel: Mit
Hilfe des 4-Satzes Offene Frage Präzisierungsfrage Geschlossene Frage
Paraphrase werden Visionen, Interessen, Ziele und Emotionen der anderen Partei
allmäh-lich zum Vorschein gebracht. Lösungsorientierte Fragen sind besonders
wirkungsvoll.
Nr. 5: Es
wird zu wenig im Konjunktiv formuliert
Erfolgreiche Verhandlungen
gestalten sich als kreative Such- und Findeprozesse und nicht als Schlagabtausch.
Prägnant formulierte und rhetorisch präzise vorgetragene Argumentation ist fehl am
Platz. Versuchsweises Sprechen, Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten abwägend, lautes
Denken, das ist der Stil, der die wichtigste taktische Ressource bewahrt: Die eigene
Flexibilität.
Faustregel :
Konkrete Vorschläge und Gegenangebote so spät wie möglich aufs Tapet.
6. Der
emotionale Faktor wird nicht erkannt
Ein professioneller Verhandler
bleibt stets gelassen, freundlich und höflich, selbst wenn es sich um Verhandlungen mit
einem Geiselgangster handeln sollte. Durch kontrollierte Locke-rung der emotionalen
Kontrolle lässt er aber gelegentlich auch authentische Gefühle erkennen und macht sich
kurzzeitig transparent. Das ist psychologisch wirkungsvoller als ein Poker Face. Aber
welcher Jurist hätte jemals in seiner Ausbildung etwas über den Einsatz von
Meta-Kommunikation oder anderer rhetorischer bzw. dialektischer Instrumente zur
Beeinflussung eigener und fremder Emotionen gelernt? Oder überhaupt etwas zur
Verhandlungstechnik?
Emotionen sind kein mehr oder
weniger schmückendes Beiwerk für inhaltliche Kommunikation. Das limbische System im
Gehirn, in dem sie entstehen, ist vielmehr maßgeblich am Konstruktionsprozess dessen
beteiligt, was wir als Bewusstsein und Wirklichkeit erleben. Emotionen wirken entscheidend
daran mit, ob wir ein Verhandlungsergebnis für fair oder einen Kompromiss für tragfähig
bzw. erträglich halten.
Faustregel:
Starten Sie mit einer ausführlichen informellen Phase und lockerem Warming-up. Überlegen
Sie sich passende Fragen für den Small Talk. Verbalisieren vermuteter Emotionen auf der
Gegenseite und wahrgenommener Gefühle auf der eigenen verändert diese.
Starke Diskrepanzen in Körpersprache, Lautstärke, Wortwahl usw. zwischen den Parteien
signali-siert Klärungsbedarf auf der psychologischen Ebene. Ohne Metakommunikation geht
es dann inhaltlich nicht weiter.
7: Es wird
um Positionen gefeilscht, statt neue Lösungen für Interessen gesucht
Jede gut geführte Verhandlung
beginnt mit einer ausführlichen Analysephase, bei der es dar-um geht, die Interessen der
Gegenseite, die hinter den vorgetragenen Positionen stehen, her-aus zu finden. Wirksame
Nutzen-Argumente beziehen sich immer auf diese Interessen. Wer die Position angreift,
stärkt lediglich die Abwehr.
Faustregel:
Konzessionen immer mit Gegenleistungen (z.B. dem Ende der Verhandlungen) verbinden. Wenn
ein Zugeständnis gemacht werden muss, wird der professionell agierende Verhandler immer
eine Gegenleistung dafür fordern. Auch wenn sie vielleicht nicht das glei-che
Gewicht haben mag oder gar kein objektiver Maßstab dafür zur Verfügung
steht. So wird doch der Verhandlungsprozess zum Geben und Nehmen und ein Gefühl von
Fairness entsteht.
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