Prozessfinanzierung
gegen Erfolgsbeteiligung - Klagen ohne Risiko
Recht haben ist eine Sache -
Recht bekommen eine andere. Trot z guter Erfolgsaussichten ist das
Ergebnis eines Gerichtsprozesses oft nur schwer vorhersehbar. Wer sein gutes Recht vor
Gericht durchsetzen will, braucht viel Geld und mehr als einen langen Atem.
In Deutschland gibt es seit 1998
die Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten von einem Prozessfinanzierer finanzieren zu lassen.
Prozessfinanzierende Unternehmen helfen dem Mandanten, seine berechtigten Ansprüche vor
Gericht durchzusetzen, indem sie für ihn sämtliche Kosten eines Rechtsstreits gegen eine
angemessene Erfolgsbeteiligung tragen. In der Regel erhält der Prozessfinanzierer im
Erfolgsfall 20-30% des Erlöses. Geht der Prozess verloren, zahlt der Mandant nichts.
Mittlerweile gibt es eine
Vielzahl von prozessfinanzierenden Unternehmen auf dem deutschen Markt, wobei diese
einerseits großen Versicherungskonzernen angehören und andererseits insoweit ungebundene
Gesellschaften sind.
Mit der Unterstützung eines
Prozess- finanzierers kann der Mandant seine Rechte durchsetzen, ohne eigenes Kapital
einzusetzen oder selbst ein finanzielles Risiko einzugehen. Prozessfinanzierung eignet
sich gleichermaßen für private wie gewerbliche Mandanten.
Interessant ist eine
Prozessfinanzierung für den Mandanten immer dann, wenn er nicht rechtsschutzversichert
ist oder im Einzelfall keine Deckung durch seine Rechtsschutzversicherung besteht.
Auch für den Rechtsanwalt
bietet die Prozessfinanzierung eine Vielzahl von Vorteilen:
Zusätzliche Mandate mit hohen
Streitwerten;
schnelle und zuverlässige
Zahlung des Honorars;
eine zusätzliche Gebühr als
Ausgleich für den vermehrten Aufwand.
Zur Finanzierung durch einen
Prozessfinanzierer eignen sich außergerichtliche Streitigkeiten ebenso, wie
Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren. Grundsätzlich kommen Streitigkeiten in jedem
Stadium des Verfahrens und aus allen Rechtsgebieten in Betracht, wobei jedoch einige
Prozessfinanzierer einzelne Rechtsgebiete von Vornherein ausschließen.
Voraussetzungen einer
Prozessfinanzierung am Beispiel der ROLAND ProzessFinanz AG:
Der Streitwert beträgt
mindestens 50.000 EUR.
Es bestehen gute
Erfolgsaussichten.
Der Gegner verfügt über eine
hinreichende Bonität.
Für weitere Informationen steht
Ihnen Frau Julie Bölinger, Syndikusanwältin bei der ROLAND ProzessFinanz AG in Köln
telefonisch unter 0221-8277 3002 zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Ablauf
einer Prozessfinanzierung.
Internet: www.roland-prozessfinanz.de. |