Die
Konsolidierung von branchenübergreifenden Stellenmärkten schreitet weiter voran:
JobScout24.de kauft jobs.de, stellenan- zeigen.de übernimmt Jobonline. jobpilot wurde von
monster übernommen und soll bis Ende des Jahres als Marke nicht länger sichtbar sein.
Auch im Cross-Media-Bereich arbeiten immer mehr Online-Anbieter mit Verlagen zusammen,
wodurch kombinierte Print-/Online-Stellenmärkte mit größerer Reichweite entstehen. Ein
Ende des Konzentrationsprozesses ist nicht in Sicht.
Während bei der klassischen M & A- Beratung vor allem Gesellschaftsrechtler und
Steuerrechtler gefragt sind, steht bei der Übernahme von reinen Internet- oder
Cross-Media-Stellenmärkten vor allem das Software-Urheberrecht und das Marken- und
Domainrecht im Mittelpunkt, ganz zu schweigen von datenschutzrechtlichen Implikationen.
Als Folge der Transaktion entsteht vor allem ein Bedarf nach neuen Vertriebsverträgen und
Lizenzvereinbarungen. Die dauerhafte Beratung bezieht sich darüber hinaus auf die
wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Einzelmaßnahmen.
M & A-Beratung für Internet- oder Cross-Media-Stellenmärkte ist aus juristischer
Sicht außerordentlich facettenreich und erfordern insbesondere das Gesamtverständnis des
beratenden Anwalts von den Geschäftsabläufen beider Unternehmen, um ein reibungsloses
Ineinandergreifen der zusammengeführten Unternehmen auch rechtlich zu gewährleisten.