Nach
der Liberalisierung der Energiewirtschaft im Jahr 1998 steht nunmehr mit der zweiten
grundlegend en Novellierung
des Energiewirtschaftsgesetzes ein weiterer Paradigmenwechsel bevor. Die Einführung einer
staatlichen Regulierung des Netzbetriebs sowie die Entflechtungsvorgaben für
Energieversorgungsunternehmen führen dabei zu einer Ausweitung des Beratungsbedarfs in
allen Bereichen des Energiewirtschaftsrechts.
Der Wettbewerb auf dem
Energiemarkt hängt insofern maßgeblich von der Möglichkeit aller Marktteilnehmer ab,
die vorhandenen Energieversorgungsnetze gleichberechtigt zum Transport der Energie in
Anspruch nehmen zu können. An diesem Punkt setzte der Gesetzgeber bereits im Jahre 1998
mit der ersten Stufe der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes an, indem er die
kartellrechtliche Freistellung für die leitungsgebundene Energieversorgung abschaffte und
unter Verzicht auf eine staatliche Regulierung den sog. verhandelten Netzzugang
einführte. Mit der Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas sowie der
Verordnungen zum grenzüberschreitenden Strom- und Gashandel steht nunmehr eine weitere
grundlegende Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die deutsche
Energiewirtschaft bevor.
Die wesentlichen Neuerungen
betreffen zum einen die Einführung einer staatlichen Regulierung des Betriebs von
Energieversorgungsnetzen. Zuständige Regulierungsbehörde wird die nunmehr als
Bundesnetzagentur bezeichnete Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post. Sie überwacht die Umsetzung der Vorgaben für einen diskriminierungsfreien
Netzzugang, d. h. insbesondere auch die Kalkulation der Netznutzungsentgelte.
Weiterer wesentlicher Aspekt der
neuen gesetzlichen Regelung ist die Vorgabe des Unbundlings, d. h. der rechtlichen,
operationellen, informatorischen und buchhalterischen Trennung des Netzbetriebs von den
übrigen Tätigkeitsbereichen eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens.
Insgesamt wird sich somit der
bereits seit der Liberalisierung im Jahr 1998 erheblich angewachsene Beratungsbedarf im
Bereich des Energiewirtschaftsrechts weiter deutlich ausweiten. Im Vordergrund wird dabei
zunächst die Beratung anlässlich der strategischen Neuausrichtung der betroffenen
Unternehmen auf die zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die
Positionierung gegenüber der Bundesnetzagentur stehen. Insbesondere die Umsetzung der
Entflechtungsvorgaben erfordert dabei eine Expertise nicht nur in den Bereichen
Energiewirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht, sondern auch auf den Gebieten Arbeitsrecht
und allgemeines Zivilrecht.
Thomas Burmeister ist
Rechtsanwalt im Düsseldorfer Büro der internationalen Anwaltssozietät Clifford Chance.
Als Mitglied des Energierechts-teams betreut er nationale und internationale Mandate in
allen Bereichen des Energierechts und berät dabei in zivilrechtlichen, kartellrechtlichen
und öffentlich-rechtlichen Fragen. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen zum einen im
Bereich des Rechts der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, wobei er neben
der außergerichtlichen Beratung auch in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten zu
Grundsatzfragen dieser Materie als Prozessbevollmächtigter auftritt. Ein weiteres
Schwerpunktgebiet ist die umfassende Beratung zu Fragen der Regulierung, insbesondere im
Bereich Netznutzung Strom. Er steht gerne für den fachlichen Austausch zur Verfügung: Thomas.Burmeister@cliffordchance.com,
Tel: 0211/4355-5107. |