Auftrag der
Europäischen Kommission für Baker & McKenzie
Die Europäische Kommission hat Baker & McKenzie beauftragt,
die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine
Produktsicherheit in den 25 EU-Mitgliedstaaten zu ermitteln.
Die
EG-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ergänzt die vorhandenen Sicherheitsrichtlinien
um allgemeine Bestimmungen zum Verbraucherschutz und übernimmt so eine
Dachfunktion bei der Gewährleistung eines wirksamen Verbraucherschutzes. Sie
enthält erstmals und produktübergreifend Anforderungen an die Hersteller. So
soll die Einhaltung allgemeiner Sicherheitsanforderungen gewährleistet werden. Darüber
hinaus enthält die Richtlinie verfahrensrechtliche Vorgaben an die nationalen
Überwachungsbehörden, deren Zugriffsrechte, den Informationsaustausch untereinander
sowie den Informationsaustausch mit der EU-Kommission.
Es handelt sich somit um die
erste umfassende Gemeinschaftsvorschrift zur Festlegung allgemeiner Anforderungen an die
Sicherheit aller im Verkehr befindlichen Verbraucherprodukte, die Herstellern und
Händlern allgemeine Verpflichtungen auferlegt, bis hin zum Produktrückruf. Die
Richtlinie zum Schutz der Verbraucher trat 2001 in Kraft und sollte von den
Mitgliedstaaten bis Januar 2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Baker & McKenzie
prüft nun, wie die Richtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Ziel der Studie ist
es, die relevanten Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und die
Verwaltungspraxis der einzelnen Mitgliedstaaten der EU zu erfassen und zu dokumentieren.
Auf diese Weise sollen die Unterschiede und mögliche Lücken bei den einzelstaatlichen
Umsetzungsmaßnahmen erkannt werden.
Verantwortlich für den Auftrag
ist der Frankfurter Partner Dr. Ulrich Ellinghaus mit Unterstützung der Associates Peter
Ebsen und Chris Mögelin sowie den Baker & McKenzie Büros in den EU-Mitgliedstaaten.