Übersicht PR-Werkzeuge
Für
jede Kanzlei ist es essenziell, sich auf dem Markt zu positionieren und potenziellen
Mandanten anzuzeigen, wofür sie steht. Kommunikation ist hierbei das Stichwort, das
gezielte Platzieren einer Botschaft. Mandanten müssen erreicht, überzeugt und gebunden
werden. Das Fachwissen spielt bei der Auswahl der Kanzlei durch einen Mandanten nur noch
eine untergeordnete Rolle, dieses wird bei etablierten Kanzleien ohnehin vorausgesetzt.
Ein erfolgreiches Element und eines der wichtigsten Bestandteile des Kanzleimarketings ist
die sogenannte PR (Public Relations) bzw. Öffentlichkeitsarbeit.
Besonders wirksame PR
gewährleisten Fachartikel und Pressemeldungen an juristische Medien, wie dem
Entscheider-Newsletter Umlauf: Partner. Diese sorgen für die Reputation des
Anwalts sowie der Kanzlei und können sogar zu neuen Mandaten führen. Wie Fachartikel und
Pressemeldungen aufgebaut sein sollten, erläutert unsere Autorin Birgit Lutzer. Bevor Sie
einen Pressetext formulieren (lassen), benötigen Sie ein medientaugliches Thema.
Fachmedien und auch allgemein ausgerichtete Publikumsmedien veröffentlichen am liebsten
Meldungen zu aktuellen Ereignissen, einmaligen oder neuen Vorkommnissen und Informationen,
die einen Unterhaltungswert oder einen konkreten Nutzen für die Leserschaft haben.
Beispiele:
Kanzleien fusionieren
Ihre Kanzlei hat einen
bekannten Mandanten erfolgreich beraten, der mit der Veröffentlichung einverstanden ist
Sie haben einen prominenten
Partner für Ihre Kanzlei gewonnen
Ein Kanzleimitglied hat ein
Fachbuch bei einem renommierten Verlag veröffentlicht
Ihre Kanzlei führt eine
Tagung für Mandanten durch (Mandantenseminar)
Einer Ihrer Anwälte oder
Partner hält einen Vortrag bei einer größeren Veranstaltung
Der Text für die Presseinfo
sollte kurz (maximal eine DIN A4-Seite) und sachlich sein. Das bedeutet: Wertende
Ausdrücke wie erstklassig, hervorragend, exzellent
haben darin nichts zu suchen. Die Presseinfo ist ein Themenvorschlag, der vom Journalisten
umgesetzt wird. Er enthält in einem Fließtext Antworten auf die fünf W-Fragen: Wer?
Was? Wann? Wo? Warum? Beispielhafter Auszug aus einer Presseinformation über ein Projekt
bei einem bekannten Mandanten: Beispielhafter Auszug mit einer Auswahl an W-Fragen:
Unsere Kanzlei
(Wer?) hat die Fusionsberatungen für den Konzern X (Was? Warum?) mit ... am
(Wann?) in ... (Wo?) erfolgreich abgeschlossen. Dem Zusammenschluss steht nun nichts mehr
im Wege.
Auch die Presseeinladung hat das
Ziel, eine Vorankündigung oder eine Nachberichterstattung durch Journalisten in diversen
Medien zu erreichen. Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn eine Kanzlei eine besondere
Veranstaltung oder eine Pressekonferenz durchführt. Die Presseeinladung besteht aus
einem einseitigen, personalisierten Anschreiben an den Redakteur, einem Programmheft bzw.
einer zusätzlichen Presseinformation zum Anlass sowie aus einer Antwortmöglichkeit (Fax,
Karte
), mit der sich der Medienvertreter zu der Veranstaltung anmelden kann.
Streben Sie aus Reputationsgründen die Veröffentlichung eines Fachartikels unter Ihrem
Namen an, so muss das Thema in Ihrem Kompetenzbereich liegen und zum redaktionellen
Konzept der kontaktierten Medien passen. Der Umfang des Fachartikels beträgt je nach
Medium ungefähr zwei DIN A4-Seiten (ca. 5.000 Anschläge). Wählen Sie ein Periodikum,
das sich an andere Spezialisten aus Ihrer Branche richtet, so können Sie ein hohes
Fachwissen bei Journalisten und Leserschaft voraussetzen und einen entsprechenden
Sprachstil wählen. Zum Fachjargon meinen manche, einen verschachtelten Satzbau mit vielen
Einschüben verwenden zu müssen. Beispiel für einen Bandwurmsatz:
Wenn ein bei einem
Medizinischen Dienst der Krankenkassen als ärztlicher Gutachter beschäftigter
Arbeitnehmer während einer durch eine Meningoenzephalitis hervorgerufenen
Arbeitsunfähigkeit trotz erkannter Krankheitssymptome einen Skiurlaub im Hochgebirge
antritt, verletzt er in erheblicher Weise die aus seinem Arbeitsvertrag resultierenden
Pflichten, so dass sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626
BGB fristlos beenden kann.
Der Inhalt des Satzes ist
leichter verständlich, wenn er auf mehrere Sätze aufgeteilt wird:
Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher
Gutachter bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen beschäftigt ist, verstößt
unter folgenden Voraussetzungen in erheblicher Weise gegen seinen Arbeitsvertrag: Ist er
wegen einer akuten Meningoenzephalitis-Infektion arbeitsunfähig, darf er nicht mit
offensichtlichen Krankheitssymptomen in den Skiurlaub fahren. In diesem Fall kann sein
Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos
kündigen.
Je allgemeiner die Ausrichtung des Mediums, desto einfacher und
verständlicher sollte Ihr Sprachstil sein. Der gleiche Text, für ein Publikumsmedium
aufbereitet:
Ein ärztlicher Gutachter war als
Arbeitnehmer bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen beschäftigt und verstieß
in erheblicher Weise gegen seinen Arbeitsvertrag: Er war wegen einer Meningitisinfektion
arbeitsunfähig erkrankt und fuhr mit offenkundigen Krankheitssymptomen in den Ski-Urlaub.
Sein Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nun aus wichtigem Grund nach §
626 BGB fristlos kündigen."
Ergänzen Sie Ihren Text nach
Möglichkeit durch ein drucktaugliches (Digital-) Pressefoto, das Menschen in Aktion
zeigt. Zu jedem Foto gehört eine Bildunterzeile. Sie nimmt Bezug auf das Dargestellte und
nennt bei einer übersichtlichen Zahl von abgebildeten Personen Vor- und Nachnamen sowie
ggfs. deren Funktionen.
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Für weitere fachliche
Informationen wenden Sie sich bitte an die Bielefelder Public Relations-Expertin Birgit
Lutzer unter der E-Mail-Adresse B.Lutzer@Lutzertrain-Media.de.
Spezialgebiete ihrer Agentur sind Imagebildung und Krisen-PR. Zusammen mit einem
Geschäftspartner berät und trainiert sie ihre Kunden in Hinsicht auf eine verbesserte
Außenwirkung. Birgit Lutzer hat zwei Fachbücher zu Marketing- und PR-Themen
veröffentlicht und ist als freie Journalistin tätig. |