Autorin:
Sigrun Koch
2. Teil: Wechselwirkung zwischen Mandant und Anwalt
Checkliste Professionelle Gesprächsführung
Anwaltskanzleien kennen in ihrer Berufspraxis folgende Situation: Um
den Vorwurf zu entkräften, eine Mitarbeiterin zu mobben, soll die Führungskraft eines
Unternehmens die Personalgespräche belegen, in denen er die hohe Fehlerquote in ihrer
Arbeitsausführung kritisierte. Trotz mehrfacher Erinnerungen kommt die Führungskraft den
Aufforderungen nicht nach, schimpft aber häufig über die Mitarbeiterin.
Immer wieder erleben Anwälte
dysfunktional interagierende MandantInnen, die viel Zeit und Energie kosten:
gestresst-hypernervöse, die ihre Ziele inkonsequent verfolgen, dominant- kontrollierende,
die Vorschläge kritisieren, problemvermeidende, die einer exakten Problemanalyse
Vereinfachungsstrategien entgegensetzen.
Im Erstgespräch werden meist
Auftragsinhalt, Auftragsumfang inklusive Honorar und die expliziten Ziele der MandantInnen
geklärt. Mit der Technik der professionellen Gesprächsführung wird
zusätzlich auf potenziell vorhandene implizite Ziele geachtet, die über versteckte
Botschaften vermittelt werden. Denn nicht selten erweisen sich diese impliziten
Ziele in der weiteren Kooperation als kontraproduktiv und gefährden den Erfolg.
Solche Botschaften
können sich als latente Erwartungen zeigen. Der Anwalt möge auch fachfremde Rollen
übernehmen, z.B. als psychologischer Berater bei Generationskonflikten eines
Familienunternehmens, als Kompagnon in der Verschleierung arbeitsrechtlicher
Kompetenzdefizite, als PR-Experte bei strafrechtlichen Verstößen einer
hochrangigen Führungskraft oder als Feuerwehr, um rasche aber
konfliktträchtige Lösungen anzubieten.

Oder es werden ambivalente
Zielvorgaben übermittelt, die mit einer klaren Strategie in der Rechtssache kollidieren.
Zum Beispiel soll explizit eine Führungskraft mit einer Abfindung gekündigt werden,
implizit soll sie aber als kompetente Fachkraft im Unternehmen verbleiben.

Erkennen kann man solche
versteckten Botschaften u.a. in einer inkongruenten Kommunikation, d.h.
verbale und nonverbale Mitteilung stimmen nicht überein. Beispiel: Ein Mandant erwiedert
auf die Frage des Anwalts, ob er einverstanden sei, ja und schüttelt ganz
leicht den Kopf. Eine andere Form der versteckten Botschaft stellen verbale
Andeutungen dar, die nonverbal durch Haltung, Mimik, Gestik und Stimme unterstrichen
werden. Beispiel: Eine Mandantin sitzt zusammengesunken auf ihrem Stuhl, schaut die
Anwältin mit traurigem Blick an und flüstert: Wenn mein Vater wüsste, wie sein
Enkel die Firma weiterführt...
--> Meist sind den
dysfunktional agierenden MandantInnen ihre versteckten Botschaften nicht
bewusst. Wie kann der Kontakt zu dysfunktional agierenden MandantInnen optimiert werden?
Im Nachfolgenen finden Sie Informationen über die Wechelwirkung zwischen Mandant und Anwalt sowie eine Checkliste zur professionellen Gesprächsführung. |